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Verein ProOpera Firmensponsoring 100% Gratis Gemass Gesetz haben Sie die Moeglichkeit unseren Verein finanziell zu unterstutzen ohne dass Ihnen Kosten entstehen! Jede Firma kann, statt dem Staat alle Gewinnsteuern zu uberweisen, mit einem Teil der Gewinnsteuern eine wohltatige Organisation unterstutzen. Wir koennen Sie dies tun? Bitte lessen Sie weiter! Mit Herzlichem Dank Verein ProOpera Andreas Graf von Bardeau Was sagt das Gesetz: Gesetz nr. 571 vom 22.12.2003 / Cod fiscal, capitolul III, Art.31, sieht folgendes vor: Firmen welche wohltatige Organizationen gemass “legii privind sponsorizarea si legii bibliotecilor” unterstutzen, koennen den Unterstutzungsbetrag von ihrer Gewinnsteuer abziehen, wenn die folgenden Bedingungen erfullt sind: die Summe darf 3%o des Umsatzen nicht ubersteigen (cifra de afaceri) die Summe darf 20% der geschuldeten Gewinnsteuer nicht ubersteigeen (Text ubersetz aus dem Monitorul Oficial nr 927/23.12.2003) Beispiel: Ihre Firma macht einen Jahresumsatz von RON 250.000. Nach Abzugen bleibt ein steuerbarer Gewinn von RON 100.000. Fur diese Summe muss Ihre Firma 16% Gewinnsteuer bezahlen (RON 16.000). Von diesen RON 16.000 koennen RON 750 abgezogen und an eine Organisation uberwiesen werden. (3%o des Umsatzen = RON 750 / 20% der Gewinnsteuer = RON 3.200) Dies ohne zusatzlichen Aufwand fur Ihre Firma! Verein ProOpera www.proopera.ro To download the files, please click below Declaratia 200
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